Wichtig für die Wohnqualität ist eine ausreichende Infrastruktur. Deshalb sollten Sie gleich zu Anfang prüfen:
Sind Kindergärten und Schulen in erreichbarer Nähe?
Wo gibt es die nächsten Einkaufsmöglichkeiten?
Ist die ärztliche Versorgung ausreichend?
Welche Freizeiteinrichtungen gibt es in der Umgebung?
Wie steht es mit der Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr?

Hat man erst einmal eingegrenzt, welche Region in Frage kommt, gibt es verschiedene Wege, um das passende Grundstück zu finden:
Erkundigen Sie sich bei den Gemeindeverwaltungen: Viele Gemeinden weisen kommunales Bauland aus, einige führen auch Listen über private Grundstücke, die zum Verkauf stehen.
Bitten Sie Verwandte, Freunde und Arbeitskollegen um ihre Hilfe. Gerade aus diesem Kreis kommen oft wertvolle Tipps.
Setzen Sie sich ins Auto und schauen Sie sich auf eigene Faust um. Gar nicht selten entdeckt man in Neubaugebieten brachliegende Grundstücke oder Baulücken in Bestandsgebieten. Fragen Sie ruhig die Nachbarn, wem das Land gehört und ob es verkauft werden soll. Informationen über den Eigentümer können Sie sich auch beim Katasteramt besorgen. Scheuen Sie sich nicht, mit dem Eigentümer Kontakt aufzunehmen.
Sehen Sie die Immobilienanzeigen der Tageszeitungen durch. Mitunter lohnt es sich, selbst ein Inserat aufzugeben.
 
Banken, Sparkassen oder Bausparkassen vermitteln häufig Bauland. Die Informationen sind kostenlos, für die erfolgreiche Vermittlung muss man allerdings Maklergebühr zahlen. Der Grundstückskauf verpflichtet Sie aber nicht, einen Bausparvertrag abzuschließen oder den Kauf durch die vermittelnde Bank oder Sparkasse finanzieren zu lassen.
Mitunter bleibt nur der Weg zum Makler. Schalten Sie ruhig mehrere Makler ein. Der Wettbewerb erhöht Ihre Chance, an das optimale Grundstück zu kommen. Die Dienste des Maklers kosten erst Geld, wenn er Ihnen ein Grundstück erfolgreich vermittelt hat. Das sieht jedenfalls das Gesetz vor. Will der Makler mit Ihnen Sondervereinbarungen treffen, die davon abweichen, muss er sie im Vertrag deutlich kennzeichnen. Achten Sie auch auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Mitunter stecken auch hier Punkte, die für den Käufer nachteilig sind. Die Maklercourtage wird erst bei Abschluss des Kaufvertrages fällig. Üblich sind zwischen 4 und 6% vom Verkaufspreis plus Mehrwertsteuer. Die Courtage teilen sich in der Regel (abhängig vom Bundesland) Käufer und Verkäufer.
Wenn Sie sich für den Hausbau mit einem Bauträger entschlossen haben, können Sie sich an eine Wohnungsbaugesellschaft wenden; solche Unternehmen kaufen häufig Bauland auf Vorrat und können Ihnen in vielen Fällen günstige Angebote machen.
   
Die Lage und der Preis sind zwei entscheidende Faktoren beim Grundstückskauf. Aber genauso wichtig ist, dass Sie dort Ihr Haus auch so bauen können, wie es Ihren Vorstellungen entspricht. Auch das Wohnumfeld muss stimmen, damit Sie sich in Ihrem neuen Heim wirklich wohlfühlen können.
 
 
Vor dem Kauf sollte man also den anvisierten Bauplatz "auf Herz und Nieren" prüfen. So vermeidet man böse Überraschungen und unerwartete Folgekosten.
 
 

Die entscheidende Voraussetzung: Das Grundstück muss als Bauland ausgewiesen sein. Das erfahren Sie beim zuständigen Bauamt oder bei der Gemeinde. Mitunter hat die Gemeinde auch so genanntes Bauerwartungsland ausgewiesen. Das ist zwar als Wohngebiet vorgesehen, aber es gibt noch keinen verbindlichen Bebauungsplan dafür. Das heißt: Sie haben keinen verbrieften Rechtsanspruch auf die Genehmigung Ihres Bauvorhabens.

 
Aber auch wenn Sie davon ausgehen können, grünes Licht zu bekommen, müssen Sie sich unter Umständen noch einige Zeit gedulden, bis Sie den Bagger bestellen können. Wenn Sie Bauerwartungsland kaufen wollen, sollten Sie in jedem Fall eine Bauvoranfrage an die Gemeinde oder das Bauamt richten. So erfahren Sie, ob Ihr Bauvorhaben auf dem Grundstück überhaupt machbar und genehmigungsfähig ist.
 

Bei der Besichtigung des Grundstücks sollte man auf jeden Fall den Lageplan dabei haben. Man bekommt ihn im Maßstab 1:1000 als Fotokopie beim Katasteramt oder bei der Gemeinde. Er verzeichnet den genauen Verlauf der Grundstücksgrenzen. Die stimmen mit dem aktuellen Verlauf von Hecken, Baumreihen oder Gräben nämlich häufig nicht überein. Der Bauplatz sollte so geschnitten sein, dass er zu Ihren Haus-Vorstellungen passt.

 
Vor allem die Ausrichtung des Grundstücks zur Straße und zu den Himmelsrichtungen muss stimmen. Wichtig sind die Lichtverhältnisse. Stehen beispielsweise auf den Nachbargrundstücken hohe und dichte Bäume, liegen die eigenen Wohnräume möglicherweise im Dunkeln. Deshalb sollten Sie sich den Bauplatz zu unterschiedlichen Tageszeiten ansehen.
 

Verlangen Sie vom Verkäufer ein Bodengutachten oder geben Sie selbst eines in Auftrag. Wenn nämlich die Tragfähigkeit nicht ausreicht, muss der Boden möglicherweise für viel Geld ausgetauscht werden oder es ist eine aufwändige Gründung erforderlich. Auch ein hoher Grundwasserstand kann beträchtliche Zusatzkosten verursachen: z.B. für eine Grundwasserabsenkung im Bauzustand und für einen Keller in Form einer wasserdichten Betonkonstruktion (so genannte Weiße Wanne).

 
Vorsicht auch bei Hanggrundstücken. Eine solche Lage bietet oft einen schönen Ausblick, aber sie hat auch ihren Preis: Ist der Höhenunterschied auf dem Grundstück zu groß, sind zusätzliche Stützmauern und umfangreiche Treppenanlagen erforderlich. Im Zweifelsfall sollte man sich vom Architekten beraten lassen. Er weiß, ob das Grundstück wirklich geeignet ist.
 
Eine wichtige Grundlage für Ihre Entscheidung ist der Bebauungsplan. Ihn bekommen Sie bei der Gemeinde oder beim Bauamt. Er zeigt, welche Auflagen für den Bauplatz bestehen und ob Sie wirklich so bauen können, wie Sie möchten. Der Bebauungsplan beantwortet zum Beispiel folgende Fragen:
Wie viele Geschosse sind erlaubt?
Wieviel von der Grundstücksfläche darf überbaut werden?
Wieviel davon darf Wohnfläche sein?
Wo verlaufen die Baugrenzen?
Gibt es vorgeschriebene Bauweisen oder Dachformen?
Sind bestimmte Versorgungsanschlüsse, zum Beispiel für Fernwärme oder Gas, vorgeschrieben?

Einen Bebauungsplan zu lesen, ist nicht ganz einfach. Besser ist es, sich dabei von einem Mitarbeiter des Bauamtes oder vom Architekten helfen zu lassen.
 

Für Neubaugebiete legen die Kommunen
im Bebauungsplan die Rahmenbedingungen
fest. Jedes Haus wird darauf geprüft, ob es
allen Vorgaben Rechnung trägt.
 

Mit dem Grundstückspreis allein ist es leider nicht getan. Zu den Folgekosten gehört in jedem Fall die Grunderwerbsteuer. Sie beträgt 3,5% des Kaufpreises. Unter Umständen kommen noch die Erschließungskosten hinzu:

 
Bei einem neu erschlossenen Baugebiet wird jeder Grundstückseigentümer für Maßnahmen wie Straßenbau und -beleuchtung, Versorgungsleitungen oder Kanalbau anteilig zur Kasse gebeten.Fragen Sie, ob diese Erschließungskosten im Kaufpreis enthalten sind.
 

Das schönste Grundstück verliert seinen Wert, wenn vor der Haustür der Verkehr brandet oder Belästigungen aus Industriegebieten drohen. Befinden sich Gewerbegebiete, Bahngleise oder Hauptverkehrsstraßen in der Nähe? Dann empfiehlt es sich, werktags zu unterschiedlichen Tageszeiten zum Grundstück zu fahren. So erfahren Sie, wie stark die Belastung tatsächlich ist.

 
Grenzt das Grundstück an brachliegendes Gelände? Dann sollte man sich bei der Gemeinde nach der künftigen Nutzung erkundigen. Genaue Auskunft gibt der Flächennutzungsplan, den man dort einsehen kann. Er verrät, ob beispielsweise demnächst der Bau einer großen Straße oder die Ansiedlung von Gewerbe geplant ist.
 
Jeder Grundstückskauf muss vom Notar beurkundet werden. Er ist der unparteiische Mittler zwischen Käufer und Verkäufer und wird in der Regel auch von beiden bezahlt. Die Kosten für den Kaufvertrag und die Grundbucheintragung liegen bei ca. 1,5% der Kaufsumme. Sie lassen sich aber nicht umgehen, denn auch schriftliche Vereinbarungen haben ohne notarielle Unterschrift keine rechtliche Geltung. Zudem kann es sinnvoll sein, mit dem Verkäufer einen so genannten Vorvertrag abzuschließen. Dann hat man die Kaufbedingungen schon einmal schwarz auf weiß und kann sie noch einmal in Ruhe Punkt für Punkt durchgehen.
Bevor Sie sich mit dem Verkäufer zur Vertragsunterzeichnung treffen, sollten Sie sich vom Notar einen Entwurf des vorgesehenen Vertrages geben lassen und ihn genau mit dem Vorvertrag vergleichen. Mit der Notarsgebühr erwirbt man auch das Recht auf eine kostenlose Beratung. Wenn es also Unklarheiten gibt, sollten Sie den Notar vor der Vertragsunterzeichnung auf jeden Fall um eine Unterredung bitten. Ist der Vertrag nämlich erst einmal unterschrieben, ist es für Änderungswünsche zu spät.
 
Der Notar ist auch verpflichtet, Einblick in das Grundbuch zu nehmen und Sie über die Eintragungen zu informieren. Das Grundbuch wird vom Amtsgericht geführt. Dort sind Hypotheken oder Grundschulden verzeichnet aber auch so genannte Lasten wie z.B. Wege- oder Nutzungsrechte. Sie sollten sich schon vorher vom Verkäufer einen aktuellen Grundbuchauszug geben lassen oder selbst zum Grundbuchamt gehen. Die Grundbucheinsicht ist kostenlos, Sie müssen allerdings ein berechtigtes Interesse nachweisen. Dafür genügt eine schriftliche Einverständniserklärung des Eigentümers oder ein Kaufvertragsentwurf mit den entsprechenden Grundstücksdaten. Wenn Sie den Grundstücksverkauf über eine Bank finanzieren wollen, benötigen Sie eine beglaubigte Kopie des Grundbuchauszugs.