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Wichtig
für die Wohnqualität ist eine ausreichende Infrastruktur.
Deshalb sollten Sie gleich zu Anfang prüfen:
Hat man erst einmal eingegrenzt, welche Region in Frage kommt, gibt
es verschiedene Wege, um das passende Grundstück zu finden:
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Erkundigen
Sie sich bei den Gemeindeverwaltungen: Viele Gemeinden weisen
kommunales Bauland aus, einige führen auch Listen über
private Grundstücke, die zum Verkauf stehen. |
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Bitten
Sie Verwandte, Freunde und Arbeitskollegen um ihre Hilfe. Gerade
aus diesem Kreis kommen oft wertvolle Tipps. |
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Setzen
Sie sich ins Auto und schauen Sie sich auf eigene Faust um.
Gar nicht selten entdeckt man in Neubaugebieten brachliegende
Grundstücke oder Baulücken in Bestandsgebieten. Fragen
Sie ruhig die Nachbarn, wem das Land gehört und ob es verkauft
werden soll. Informationen über den Eigentümer können
Sie sich auch beim Katasteramt besorgen. Scheuen Sie sich nicht,
mit dem Eigentümer Kontakt aufzunehmen. |
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Sehen
Sie die Immobilienanzeigen der Tageszeitungen durch. Mitunter
lohnt es sich, selbst ein Inserat aufzugeben. |
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Banken,
Sparkassen oder Bausparkassen vermitteln häufig Bauland.
Die Informationen sind kostenlos, für die erfolgreiche
Vermittlung muss man allerdings Maklergebühr zahlen. Der
Grundstückskauf verpflichtet Sie aber nicht, einen Bausparvertrag
abzuschließen oder den Kauf durch die vermittelnde Bank
oder Sparkasse finanzieren zu lassen. |
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Mitunter
bleibt nur der Weg zum Makler. Schalten Sie ruhig mehrere Makler
ein. Der Wettbewerb erhöht Ihre Chance, an das optimale
Grundstück zu kommen. Die Dienste des Maklers kosten erst
Geld, wenn er Ihnen ein Grundstück erfolgreich vermittelt
hat. Das sieht jedenfalls das Gesetz vor. Will der Makler mit
Ihnen Sondervereinbarungen treffen, die davon abweichen, muss
er sie im Vertrag deutlich kennzeichnen. Achten Sie auch auf
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Mitunter stecken
auch hier Punkte, die für den Käufer nachteilig sind.
Die Maklercourtage wird erst bei Abschluss des Kaufvertrages
fällig. Üblich sind zwischen 4 und 6% vom Verkaufspreis
plus Mehrwertsteuer. Die Courtage teilen sich in der Regel (abhängig
vom Bundesland) Käufer und Verkäufer. |
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Wenn
Sie sich für den Hausbau mit einem Bauträger entschlossen
haben, können Sie sich an eine Wohnungsbaugesellschaft
wenden; solche Unternehmen kaufen häufig Bauland auf Vorrat
und können Ihnen in vielen Fällen günstige Angebote
machen. |
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| Die
Lage und der Preis sind zwei entscheidende Faktoren beim Grundstückskauf.
Aber genauso wichtig ist, dass Sie dort Ihr Haus auch so bauen können,
wie es Ihren Vorstellungen entspricht. Auch das Wohnumfeld muss stimmen,
damit Sie sich in Ihrem neuen Heim wirklich wohlfühlen können. |
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| Vor dem
Kauf sollte man also den anvisierten Bauplatz "auf Herz
und Nieren" prüfen. So vermeidet man böse Überraschungen
und unerwartete Folgekosten. |
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| Die
entscheidende Voraussetzung: Das Grundstück muss als Bauland
ausgewiesen sein. Das erfahren Sie beim zuständigen Bauamt
oder bei der Gemeinde. Mitunter hat die Gemeinde auch so genanntes
Bauerwartungsland ausgewiesen. Das ist zwar als Wohngebiet vorgesehen,
aber es gibt noch keinen verbindlichen Bebauungsplan dafür.
Das heißt: Sie haben keinen verbrieften Rechtsanspruch auf
die Genehmigung Ihres Bauvorhabens. |
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| Aber auch
wenn Sie davon ausgehen können, grünes Licht zu bekommen,
müssen Sie sich unter Umständen noch einige Zeit gedulden,
bis Sie den Bagger bestellen können. Wenn Sie Bauerwartungsland
kaufen wollen, sollten Sie in jedem Fall eine Bauvoranfrage
an die Gemeinde oder das Bauamt richten. So erfahren Sie, ob
Ihr Bauvorhaben auf dem Grundstück überhaupt machbar
und genehmigungsfähig ist. |
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| Bei
der Besichtigung des Grundstücks sollte man auf jeden Fall
den Lageplan dabei haben. Man bekommt ihn im Maßstab 1:1000
als Fotokopie beim Katasteramt oder bei der Gemeinde. Er verzeichnet
den genauen Verlauf der Grundstücksgrenzen. Die stimmen mit
dem aktuellen Verlauf von Hecken, Baumreihen oder Gräben nämlich
häufig nicht überein. Der Bauplatz sollte so geschnitten
sein, dass er zu Ihren Haus-Vorstellungen passt. |
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Vor allem die Ausrichtung des Grundstücks zur Straße und
zu den Himmelsrichtungen muss stimmen. Wichtig sind die Lichtverhältnisse.
Stehen beispielsweise auf den Nachbargrundstücken hohe und dichte
Bäume, liegen die eigenen Wohnräume möglicherweise
im Dunkeln. Deshalb sollten Sie sich den Bauplatz zu unterschiedlichen
Tageszeiten ansehen. |
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| Verlangen
Sie vom Verkäufer ein Bodengutachten oder geben Sie selbst
eines in Auftrag. Wenn nämlich die Tragfähigkeit nicht
ausreicht, muss der Boden möglicherweise für viel Geld
ausgetauscht werden oder es ist eine aufwändige Gründung
erforderlich. Auch ein hoher Grundwasserstand kann beträchtliche
Zusatzkosten verursachen: z.B. für eine Grundwasserabsenkung
im Bauzustand und für einen Keller in Form einer wasserdichten
Betonkonstruktion (so genannte Weiße Wanne). |
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| Vorsicht
auch bei Hanggrundstücken. Eine solche Lage bietet oft
einen schönen Ausblick, aber sie hat auch ihren Preis:
Ist der Höhenunterschied auf dem Grundstück zu groß,
sind zusätzliche Stützmauern und umfangreiche Treppenanlagen
erforderlich. Im Zweifelsfall sollte man sich vom Architekten
beraten lassen. Er weiß, ob das Grundstück wirklich
geeignet ist. |
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Eine
wichtige Grundlage für Ihre Entscheidung ist der Bebauungsplan.
Ihn bekommen Sie bei der Gemeinde oder beim Bauamt. Er zeigt, welche
Auflagen für den Bauplatz bestehen und ob Sie wirklich so bauen
können, wie Sie möchten. Der Bebauungsplan beantwortet zum
Beispiel folgende Fragen:
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Wie
viele Geschosse sind erlaubt? |
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Wieviel
von der Grundstücksfläche darf überbaut werden? |
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Wieviel
davon darf Wohnfläche sein? |
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Wo
verlaufen die Baugrenzen? |
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Gibt
es vorgeschriebene Bauweisen oder Dachformen? |
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Sind
bestimmte Versorgungsanschlüsse, zum Beispiel für
Fernwärme oder Gas, vorgeschrieben? |
Einen Bebauungsplan zu lesen, ist nicht ganz einfach. Besser ist es,
sich dabei von einem Mitarbeiter des Bauamtes oder vom Architekten
helfen zu lassen. |
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Für Neubaugebiete
legen die Kommunen
im Bebauungsplan die Rahmenbedingungen
fest. Jedes Haus wird darauf geprüft, ob es
allen Vorgaben Rechnung trägt. |
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| Mit
dem Grundstückspreis allein ist es leider nicht getan. Zu den
Folgekosten gehört in jedem Fall die Grunderwerbsteuer. Sie
beträgt 3,5% des Kaufpreises. Unter Umständen kommen noch
die Erschließungskosten hinzu: |
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| Bei einem
neu erschlossenen Baugebiet wird jeder Grundstückseigentümer
für Maßnahmen wie Straßenbau und -beleuchtung,
Versorgungsleitungen oder Kanalbau anteilig zur Kasse gebeten.Fragen
Sie, ob diese Erschließungskosten im Kaufpreis enthalten
sind. |
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| Das
schönste Grundstück verliert seinen Wert, wenn vor der
Haustür der Verkehr brandet oder Belästigungen aus Industriegebieten
drohen. Befinden sich Gewerbegebiete, Bahngleise oder Hauptverkehrsstraßen
in der Nähe? Dann empfiehlt es sich, werktags zu unterschiedlichen
Tageszeiten zum Grundstück zu fahren. So erfahren Sie, wie
stark die Belastung tatsächlich ist. |
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| Grenzt
das Grundstück an brachliegendes Gelände? Dann sollte
man sich bei der Gemeinde nach der künftigen Nutzung erkundigen.
Genaue Auskunft gibt der Flächennutzungsplan, den man dort
einsehen kann. Er verrät, ob beispielsweise demnächst
der Bau einer großen Straße oder die Ansiedlung
von Gewerbe geplant ist. |
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Jeder Grundstückskauf
muss vom Notar beurkundet werden. Er ist der unparteiische Mittler
zwischen Käufer und Verkäufer und wird in der Regel
auch von beiden bezahlt. Die Kosten für den Kaufvertrag
und die Grundbucheintragung liegen bei ca. 1,5% der Kaufsumme.
Sie lassen sich aber nicht umgehen, denn auch schriftliche Vereinbarungen
haben ohne notarielle Unterschrift keine rechtliche Geltung.
Zudem kann es sinnvoll sein, mit dem Verkäufer einen so
genannten Vorvertrag abzuschließen. Dann hat man die Kaufbedingungen
schon einmal schwarz auf weiß und kann sie noch einmal
in Ruhe Punkt für Punkt durchgehen.
Bevor
Sie sich mit dem Verkäufer zur Vertragsunterzeichnung treffen,
sollten Sie sich vom Notar einen Entwurf des vorgesehenen Vertrages
geben lassen und ihn genau mit dem Vorvertrag vergleichen. Mit
der Notarsgebühr erwirbt man auch das Recht auf eine kostenlose
Beratung. Wenn es also Unklarheiten gibt, sollten Sie den Notar
vor der Vertragsunterzeichnung auf jeden Fall um eine Unterredung
bitten. Ist der Vertrag nämlich erst einmal unterschrieben,
ist es für Änderungswünsche zu spät. |
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| Der Notar
ist auch verpflichtet, Einblick in das Grundbuch zu nehmen und
Sie über die Eintragungen zu informieren. Das Grundbuch
wird vom Amtsgericht geführt. Dort sind Hypotheken oder
Grundschulden verzeichnet aber auch so genannte Lasten wie z.B.
Wege- oder Nutzungsrechte. Sie sollten sich schon vorher vom
Verkäufer einen aktuellen Grundbuchauszug geben lassen
oder selbst zum Grundbuchamt gehen. Die Grundbucheinsicht ist
kostenlos, Sie müssen allerdings ein berechtigtes Interesse
nachweisen. Dafür genügt eine schriftliche Einverständniserklärung
des Eigentümers oder ein Kaufvertragsentwurf mit den entsprechenden
Grundstücksdaten. Wenn Sie den Grundstücksverkauf
über eine Bank finanzieren wollen, benötigen Sie eine
beglaubigte Kopie des Grundbuchauszugs. |
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